Wem gehört der Himmel?
1976 trafen sich Vertreter:innen von acht Äquatorstaaten in Bogotá und erklärten etwas Unerhörtes: Die Segmente des geostationären Orbits, die direkt über ihren Territorien lagen, seien Teil ihres Staatsgebiets. Ecuador, Kolumbien, Brasilien, Kongo, Zaire, Uganda, Kenia und Indonesien argumentierten: Dieser Orbit, 36.000 Kilometer über dem Äquator, wo Satelliten scheinbar stillstehen und damit perfekt für Kommunikation, Fernsehen und Wetterbeobachtung sind, sei eine natürliche Ressource, die ihnen gehöre.
Die internationale Gemeinschaft wies die Bogotá-Erklärung geschlossen zurück. Der Weltraumvertrag von 1967 war eindeutig: Kein Staat darf den Weltraum beanspruchen, „weder durch Beanspruchung der Souveränität, durch Benutzung oder Okkupation noch durch andere Mittel.“ Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) schärfte ihre Regularien nach und stellte klar: Funkfrequenzen und der geostationäre Orbit seien „begrenzte natürliche Ressourcen“, die „rational, effizient und wirtschaftlich“ genutzt werden müssten, damit alle Länder „gleichberechtigten Zugang“ hätten.
Die Äquatorstaaten verloren. Das Prinzip der Nicht-Aneignung siegte.
Jetzt, ein halbes Jahrhundert später, stellt sich dieselbe Frage, in weit radikalerer Form: nicht über Orbits, sondern über Mondgestein, Asteroidenmetalle und das Wasser an den Mondpolen. Und diesmal sind es nicht acht kleine Staaten. Es sind die mächtigsten Nationen und die reichsten Unternehmen der Erde.
I
Der Weltraumvertrag von 1967 ist ein Meisterwerk der Ambiguität. Er entstand in einer Zeit, in der nur zwei Supermächte ins All konnten, und sein Ziel war: Atomwaffen aus dem Orbit halten. Das gelang. Allerdings tat er noch etwas anderes: Er erklärte den Weltraum zum „Bereich der gesamten Menschheit“ und verbot jede nationale Aneignung.
Artikel I erklärt: Die Erforschung und Nutzung des Weltraums müsse „zum Vorteil und im Interesse aller Länder“ durchgeführt werden. Artikel II verbietet die nationale Aneignung „durch Beanspruchung der Souveränität, durch Benutzung oder Okkupation oder durch andere Mittel.“ Die Formulierung ist bewusst weit: Sie erfasst nicht nur formelle Gebietsansprüche, sondern auch indirekte Kontrolle durch Besetzung, dauerhafte Nutzung oder andere Mechanismen, die auf exklusive Kontrolle hinauslaufen.
Was der Vertrag nicht tut: Er regelt den Abbau von Ressourcen nicht. Ob wir Mondgestein besitzen dürfen, wenn wir es ausgraben, sagt er nicht. Wer das Wasser-Eis an den Mondpolen bekommt, auch nicht. Was passiert, wenn ein Unternehmen einen Asteroiden im Wert von Billionen Dollar einfängt, erst recht nicht.
Dieses Schweigen war 1967 kein Problem: Niemand konnte Mondgestein abbauen. Heute ist es das zentrale Problem des Weltraumrechts. Denn in dieses Schweigen hinein schaffen die mächtigsten Akteur:innen Fakten.
II
2015 verabschiedeten die USA den Commercial Space Launch Competitiveness Act. Er erlaubt US-Bürger:innen und -Unternehmen ausdrücklich, Weltraumressourcen zu „besitzen, zu transportieren, zu nutzen und zu verkaufen“. Gleichzeitig betont er, dass die USA damit keine Souveränität über Himmelskörper beanspruchen.
Das ist ein juristischer Spagat. Du darfst das Gestein besitzen, nicht allerdings den Boden, aus dem du es ausgräbst; die Frucht pflücken, nicht den Baum beanspruchen. Kritiker:innen nennen das eine Unterscheidung ohne Differenz: Wer eine Mine betreibt, kontrolliert de facto das Gebiet, auch wenn er es de jure nicht „besitzt“.
2020 folgten die Artemis Accords, initiiert von den USA und inzwischen von über 40 Staaten unterzeichnet. Abschnitt 10 erklärt: „Die Gewinnung von Weltraumressourcen stellt nicht per se eine nationale Aneignung dar.“ Die Accords führen zudem „Sicherheitszonen“ ein: Wer auf dem Mond operiert, kann ein Gebiet um seine Aktivitäten herum deklarieren, in dem andere nicht stören dürfen. Das ist keine Souveränität. Aber es ist nah dran.
China und Russland haben die Artemis Accords nicht unterzeichnet. Sie bauen ihre eigene Mondstation, die International Lunar Research Station, nach eigenen Regeln. Zwei konkurrierende Blöcke operieren bald auf dem Mond, jeder mit eigenem Regelwerk, ohne übergeordnete Instanz.
Das ist keine Kooperation, sondern geopolitische Rivalität auf neuem Terrain. Genau das First Come, First Served-System, das der Weltraumvertrag verhindern sollte.
III
Hier offenbart sich ein Widerspruch, der das gesamte Weltraumrecht untergräbt.
Als die Äquatorstaaten 1976 Souveränität über Orbitsegmente direkt über ihrem eigenen Territorium beanspruchten, wurde das als Verstoß gegen den Weltraumvertrag zurückgewiesen. Die internationale Gemeinschaft war sich einig: Kein Staat hat souveräne Rechte im Weltraum, auch nicht über dem eigenen Land.
Aber wenn ein Staat keine souveränen Rechte über den Orbit direkt über seinem Kopf hat, wie kann dann ein anderer Staat – oder ein Konsortium von Staaten – einseitig das Recht beanspruchen, Ressourcen Hunderttausende oder Millionen Kilometer entfernt abzubauen? Wenn Kolumbien den geostationären Orbit über Bogotá nicht besitzen darf: Warum darf ein US-Unternehmen das Wasser-Eis am Südpol des Mondes besitzen?
Die Antwort der Artemis-Accords-Befürworter:innen lautet: Wir beanspruchen nicht das Territorium, nur die Ressource. Allerdings hält diese Unterscheidung einer Prüfung kaum stand. Wer eine Mine betreibt, braucht eine Sicherheitszone. Wer eine Sicherheitszone hat, kontrolliert den Zugang. Wer den Zugang kontrolliert, hat de facto Souveränität, auch wenn er sie de jure leugnet.
Die Bogotá-Erklärung scheiterte, weil sie das Prinzip der Nicht-Aneignung verletzte. Die Artemis Accords werden akzeptiert, obwohl sie dasselbe Prinzip durch die Hintertür aushöhlen. Der Unterschied ist nicht juristisch, sondern machtpolitisch: Die Äquatorstaaten hatten keine Raketen. Die USA haben SpaceX.
IV
Es gibt eine Alternative. Sie ist nicht utopisch; sie existiert bereits und funktioniert seit Jahrzehnten.
Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) verwaltet eine der knappsten Ressourcen im Weltraum: Orbitalslots und Funkfrequenzen. Der geostationäre Orbit bietet nur eine begrenzte Anzahl von Positionen, an denen Satelliten stationiert werden können, ohne sich gegenseitig zu stören. Die ITU verteilt diese Positionen durch ein System der Registrierung, Koordination und des gleichberechtigten Zugangs.
Das Entscheidende: Die ITU tut das, ohne territoriale Souveränität anzuerkennen. Sie respektiert das Prinzip der Nicht-Aneignung und gewährleistet gleichzeitig Vorhersehbarkeit, Effizienz und Fairness. Sie hat sogar Frequenz- und Orbitalpläne erstellt, die Positionen für Länder reservieren, die heute noch nicht Satelliten starten können, damit sie nicht von den technologisch fortgeschrittenen Nationen ausgesperrt werden.
Das ist kein First Come, First Served. Das ist regelbasierte, multilaterale Verwaltung einer knappen Weltraumressource. Und es funktioniert.
Die Weltraumrechtler:innen Arnold Agaba und Chana Dandridge argumentieren, dass dieses Modell auf physische Weltraumressourcen ausgeweitet werden sollte. Ihr Vorschlag: das Mandat der ITU über Satelliten und Funkfrequenzen hinaus zu erweitern, um auch den Abbau von Mondgestein, Asteroidenmetallen und anderen Weltraumressourcen zu koordinieren.
Das ist kein Verbot des Ressourcenabbaus. Im Gegenteil: Es ist der Versuch, ihn zu ermöglichen, indem ein internationaler Rahmen geschaffen wird, der ihn legal macht. Denn ohne einen solchen Rahmen verstößt jeder einseitige Abbau gegen das Aneignungsverbot des Weltraumvertrags, so das Argument. Die Artemis Accords sind kein internationales Regime, sondern ein Club von Gleichgesinnten, der seine eigenen Regeln schreibt.
V
Es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen Orbitalslots und Mondgestein. Funkfrequenzen sind knapp, aber sie sind nicht endlich im physischen Sinne. Sie können geteilt, zeitlich gestaffelt werden; neue Technologien können mehr Frequenzen nutzbar machen. Wenn ein Satellit seinen Slot verlässt, ist der Slot wieder frei.
Mondwasser ist anders. Wenn es abgebaut ist, ist es weg. Asteroidenmetalle regenerieren sich nicht. Die Ressourcen auf Himmelskörpern sind physisch begrenzt, ihr Abbau kann irreversible Folgen haben: Umweltschäden auf dem Mond, ja, auch dort gibt es ein fragiles Gleichgewicht; „Goldrausch“-Dynamiken, die den Erstankömmlingen unverhältnismäßige Vorteile sichern; und eine Ordnung, in der technologisch fortgeschrittene Nationen die Ressourcen des Sonnensystems unter sich aufteilen, während der Rest der Menschheit zuschaut.
Wenn schon Funkfrequenzen, eine vergleichsweise harmlose Ressource, ein internationales Koordinationssystem erfordern, gilt das umso mehr für den physischen Abbau von Himmelskörpern.
VI
Die Debatte über die Verwaltung von Weltraumressourcen dreht sich derzeit um drei institutionelle Wege.
Erstens → Das UN-Komitee für die friedliche Nutzung des Weltraums (COPUOS) könnte sein Mandat erweitern. COPUOS hat bereits eine Arbeitsgruppe zu Legal Aspects of Space Resource Activities eingerichtet, die bis 2026 Prinzipien erarbeiten soll. Allerdings arbeitet COPUOS auf Konsensbasis, hat keine bindende Regulierungskompetenz und ist notorisch langsam. Artemis will 2026 auf dem Mond landen, China plant seine Mondstation: Langsamkeit ist ein Luxus, den wir uns nicht leisten können.
Zweitens → Es könnte eine neue Organisation nach dem Vorbild der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) gegründet werden. Das wäre theoretisch elegant, praktisch ein Albtraum: Jahre der Verhandlung, bevor auch nur ein Mandat steht, während auf dem Mond bereits Fakten entstehen.
Drittens → Die Erweiterung des ITU-Mandats. Die ITU existiert bereits. Sie hat Erfahrung mit der Verwaltung knapper Weltraumressourcen. Sie hat Mechanismen für gleichberechtigten Zugang. Sie hat die institutionelle Infrastruktur. Und sie hat einen entscheidenden Vorteil: Sie hat den Bogotá-Test bestanden. Als Staaten versuchten, sich Orbitsegmente anzueignen, verhinderte die ITU das und schuf stattdessen ein System, das Zugang ermöglicht, ohne Souveränität zu gewähren.
Das ITU-Mandat auf physische Ressourcen zu erweitern wäre der effizienteste und rechtlich schlüssigste Weg, den Abbau von Weltraumressourcen zu ermöglichen, ohne das Prinzip der Nicht-Aneignung zu opfern.
VII
Ein Satz bringt die Dringlichkeit dieser Debatte auf den Punkt: 99,9 Prozent aller Ressourcen liegen außerhalb der Erde.
Das bedeutet, dass wir in den nächsten Jahren kollektiv entscheiden, wem alles gehört. Nicht nur ein Stück Land oder eine Ölquelle: die Rohstoffe eines ganzen Sonnensystems. Die Entscheidungen, die jetzt getroffen werden – in den Artemis Accords, in COPUOS-Arbeitsgruppen, in den Boardrooms von SpaceX und den Planungsbüros der chinesischen Raumfahrtbehörde – werden die Eigentumsordnung der nächsten Jahrhunderte prägen.
Die Geschichte zeigt, was passiert, wenn neue Räume ohne internationalen Rahmen erschlossen werden. Die Kolonisierung der Amerikas, die Aufteilung Afrikas auf der Berliner Konferenz von 1884, der Raubbau an den Weltmeeren vor den Fischereiquoten: Jedes Mal profitierten die technologisch Überlegenen, jedes Mal zahlten die anderen den Preis. Der Weltraumvertrag von 1967 war der bewusste Versuch, dieses Muster zu durchbrechen. Er sagte: Diesmal nicht. Diesmal gehört es allen.
Aber ein Prinzip ohne Mechanismus ist nur ein Wunsch. Und Wünsche halten nicht stand, wenn Billionen auf dem Spiel stehen.
Die ITU hat bewiesen: Knappe Weltraumressourcen lassen sich verwalten, ohne sie den Mächtigsten zu überlassen. Nicht-Aneignung und Nutzung schließen sich nicht aus. Regeln, die sowohl den technologisch Fortgeschrittenen als auch den Nachzüglern gerecht werden, sind möglich.
Wir werden Weltraumressourcen abbauen. Die Frage ist, ob wir es innerhalb eines internationalen Rahmens tun, der die Fehler der terrestrischen Geschichte vermeidet, oder ob wir die Logik des „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ ins All exportieren und die astropolitische Ordnung der nächsten Jahrhunderte einer Handvoll Akteur:innen überlassen.
Der geostationäre Orbit über Bogotá gehört nicht Kolumbien, das Wasser am Südpol des Mondes nicht den USA, die Asteroiden nicht SpaceX. Sie gehören, wenn der Weltraumvertrag noch irgendetwas bedeutet, der gesamten Menschheit. Jetzt müssen wir entscheiden, ob das ein Satz in einem Vertrag bleibt oder eine Realität, die wir durchsetzen.
Titelbild: „Die Entstehung der Milchstraße“ (Peter Paul Rubens, 1638) {Glitch}